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doch mit?
Wie kann
"grellrot" sein?
Und worum geht es?
Mein Vermieter meint über seinen farbenblinden
Anwalt, daß es "völlig
unüblich" sei, wenn man an seinem
Briefkasten, schon hier ist der Vorgang satirefähig, Antiwerbeaufkleber
anbringt. Der Anwalt behauptet,
der maschinenschriftliche Aufkleber "Hier kein Einwurf...", hier dargestellt
im Zustand nach der Besudelung,
sei "grellrot". Man erkennt links
neben der Klingel den übermalten Bitte-keine-Reklame-Aufkleber.
Können auch handelsübliche Aufkleber "völlig
unüblich" sein? Gemeint sein kann nur, dazu muß man den
Satz ergänzen: "völlig unüblich für den Vermieter und
die Wohnungseigentümergemeinschaft". "Die
Aufkleber"
seien eine "Verschandelung" und
weder "der Auftraggeber" (anderes
Wort für Mandant?) noch "die
Wohnungseigentümergemeinschaft können sich damit einverstanden erklären."
Tut der Anwalt seinem
Mandanten wirklich einen Gefallen, wenn er so möglicherweise
Hinweise auf Motiv und mögliche Täter frei
Haus
liefert? Muß man nicht fragen, ob "Verschandelung"mit
verschandeln vergolten wurde? Ist nicht sogar
"Auftraggeber" nun in einem ganz neuen Licht zu sehen?
Ich möge "Hier kein Einwurf..." entfernen
und handelsübliche Aufkleber anbringen, die jedoch bereits vorhan-
den sind, denn es sind solche, in Signalfarbe gehaltene, Aufkleber von McPaper,
die ich verwendet habe. "Hier
kein Einwurf..." ist aus zwei Gründen notwendig. Der Briefkasten im
Format einer Hamsterbox ist, sofern man
sich mit Werbung "versorgen" läßt, regelmäßig
überfüllt. Die Verlage weisen selbst darauf hin, daß nur durch
Zusatzaufkleber wirksam der Einwurf verhindert werden kann. Diese Aufkleber
gibt es nicht zu kaufen.
Der Vermieter selbst brachte meine Namensschilder an. Dazu brauchte
es aber drei Versuche. Erst hieß ich
"Chr. Martin". Mein zweiter Vorname wurde so zu meinem ersten. Mein
richtiger Vorname mutierte dabei
zum Nachnamen. Darauf angesprochen, änderte der Vermieter das Schild in
"Chr. Altenpohl". Leider musste
das erneut korrigiert werden. Hier noch der alte Zustand.
Der nach eigenen Worten an "einheitlicherGestaltung" interessierte
Vermieter blieb die Antwort schuldig,
warum ausgerechnet mein Name mit Vornamensabkürzung Verwendung fand. Alle
anderen Mieter sind
am Briefkasten nur mit Nachnamen genannt. Natürlich müssen Antiwerbeaufkleber
einheitliche Gestaltung
stören. Alle anderen Mieter lassen sich mehrmals wöchentlich die Minibriefkästchen
mit Werbung zu-
müllen. Muß ich aber da auch mitmachen?
Was ist das für eine Briefkastenanlage, bei der mehr als
50% eines DIN A4 Briefes frei nach draußen
hängen, der Witterung, fremdem Einblick und sogar Zugriff ausgesetzt? Datenschutzkonform?
Sind Brief-
kästen "üblich", bei denen die Post fast von selbst herausfällt?
Selbst wenn man das Briefkastenvolumen
verdoppeln würde, wäre noch Platz für die Kellertür.
So sah mein Briefkasten am 27.07.2009
aus. Beide roten Antiwerbeaufkleber waren übermalt,
ein Namensschild entfernt, das andere ebenfalls übermalt.
Nun ist zu erfahren, daß die aufgrund des Minibriefkastens im Hamsterboxformat
erforderlichen Anti-
werbeaufkleber eine "Verschandelung" darstellen
sollen. Welche ist denn die "gelungere"?
Entscheiden Sie selbst.
Worum geht es überhaupt?
Einen viel zu kleinen Briefkasten, den der Vermieter für "standardmäßig"
hält, im Hamsterboxformat,
was er vielleicht in den 70er Jahren war, so lang ist's her. Ich hatte mehrmals
vergeblich darum ge-
beten, die Briefkastenanlage aktuellem Standard anzupassen. Dies wurde verweigert.
Sodann habe ich per Einschreiben eine Frist, die ergebnislos
verstrich, zur Behebung diverser
Mängel gesetzt, darunter der Minibriefkasten. Nur zwei Tage später,
am 27.07., war mein Brief-
kasten besudelt. Meine Vermutungen hinsichtlich der Täterschaft waren zunächst
in eine ganz an-
dere
Richtung gegangen.
In einem späteren Schreiben versucht der Vermieter
zu allem dolldreisten Überfluß, dabei noch recht
ungeschickt, mir die Besudelung unterzuschieben, so
als hätte ich irgendein Interesse daran, mir den
Briefkasten zuzukleistern und meine Post nicht zu empfangen, wozu genau dies
am ersten und am
zweiten Tag nach der Besudelung führte, denn von der Briefträgerin
wurde die Übermalung so inter-
pretiert, als wäre die Wohnung nicht mehr bewohnt.
Der Vermieter schreibt mir am
19.08., drei Wochen später. In seinem Brief tauchen "Freunde"
auf.
Einer half ihm beim Ausdrucken. Hier der Wortlaut: "Ich
bitte Sie dafür zu sorgen das "Gute Freunde"
nicht wieder den Briefkasten wieder verunreinigen. Die nächste Reinigung
geht zu Ihren Kosten."
(Das doppelte "wieder" kommt im hier unverändert wiedergegebenen
Originaltext so vor). Ich verbat
mir derlei verleumderische Unterstellungen. Der Vermieter anwortete folgendes:
"Ich habe Nicht
behauptet das Sie die Täter kennen die die Haustür verunreinigt haben,
wenn Sie dieses meinen
haben Sie mich falsch verstanden. Ich nehme diese damit zurück."
Meine Antwort an den Vermieter: "Mit "diese" ist
sicher Ihre Äußerung gemeint, ansonsten würden
Sie die Türe zurücknehmen, die Ihnen bereits seit den 70er Jahren
gehört. Für Reinigungskosten
kann man nur dann aufkommen, wenn man der unmittelbare Verursacher oder, wie
Sie, kaum
versteckt, andeuten, Auftraggeber von "Gute(n) Freunde(n)" ist, was
eine handfeste Verleumdung
darstellt. Denn "Gute Freunde" kennt man doch,
oder etwa nicht?
Für-etwas-sorgen bedeutet einen aktiven Vorgang, zu dem man, wie im fraglichen
Fall, den/die
Betreffenden kennen muß, sonst ist ein Einwirken im Sinne von sorgen-für
gar nicht möglich.
Genau so muß(te) man Ihre Äußerung verstehen, die Sie aber
nun klugerweise, aber auch nur
teilweise, zurückgenommen haben."
Wollen Sie aber den Satz: "Die nächste Reinigung geht
zu Ihren Kosten" weiter aufrechterhalten?
Denn damit ist Ihre Rücknahme wertlos."
Der Vermieter hat nichts, außer einer ihm bereits gehörenden Tür, zurückgenommen.
Sagt man z. B., wenn etwas üblich
ist, daß es sehr, vollkommen oder häufig üblich ist? Üblich
kommt von üben. Darum, kommt es häufig vor, ist es üblich. Die
Sitten und Gebräuche sind un-
terschiedlich. Was hier üblich ist, kann dort schon unüblich sein.
Mehr ist da nicht zu holen. Eine
Steigerung von unüblich wie "völlig unüblich" ist so
sinnlos wie es reine Wortverschwendung ist.
"Völlig unüblich" ist also Blödsinn, ein Versuch, "unüblich"
mit den falschen Mitteln zu steigern.
Ist jemals etwas ein bißchen üblich? Ein bißchen mehr üblich
? Ganz viel oder oft oder immer
üblich?
Auch "manchmal unüblich, häufig unüblich" oder "immer
unüblich" machen keinen Sinn.Was un-
üblich ist, ist immer unüblich. Ändert sich das, ist es eben
üblich geworden. Dann könnte man
allenfalls sagen: "Es war früher unüblich". Ist nicht in
Wirklichkeit das Unübliche das zu üben
unversucht Gebliebene, wie auch das scheinbar Unmögliche?
Man kann noch nicht einmal von einem Pleonasmus
sprechen wie nasser Regen, mündliche Be-
sprechung oder weißer Schimmel. Ist das nicht unglaublich oder etwa völlig
unglaublich? Kann
man unglaublich steigern? Was ich nicht glaube, glaube ich nicht. Oder ändert
es etwas, wenn ich
das, was ich nicht glaube, sehr heftig nicht glaube, ganz ernsthaft oder auf
jeden Fall? Nein, das
sind alles Worthülsen, die nichts bewirken, es sind Zusätze ohne jede
Bedeutung. Was ich nicht
glaube, glaube ich nicht, egal wie sehr ich das auch unterstreichen mag. Kennen
Sie eine Frau,
die ein bißchen oder völlig schwanger ist? War im Glas nicht Wasser,
das völlig naß war?
Zwei Anagramme
des Namen des Anwalts: "Nix segelklar" und "knalliger
Sex". Was gefällt
Ihnen besser?
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